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Technische Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen oder dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Der Arbeitsplatz ist zu lüften, wenn gasförmige Gefahrenstoffe vorhanden sind und bei Stäuben sind Absaugeinrichtungen geeignet. Wenn Baumaschinen vorhanden sind können Fahrerkabinen mit Atemluftversorgung oder Filtern eingesetzt werden. Um Staubentwicklungen und Staubausbreitungen einer Abbruchstelle zu verringern, sind Berieselung, Befeuchtung oder Einhausung möglich. Bei Explosionsgefahr sind nur explosionsgeschützte Maschinen und Geräte anzuwenden. Beschäftigte dürfen in kontaminierten Bereichen nicht allein arbeiten. Je nachdem was für Gefahrenstoffe vorhanden können zusätzlich zur persönlichen Schutzausrüstung noch weitere Ausrüstungsteile eingesetzt werden: Schutzhelm mit Gesichtsschutzschirmen, Stulpenhandschuhe aus chemikalienbeständigem Material, Filtergeräte mit gefahrenstoffspezifischem Filtern, Chemieschutzanzüge und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz oder zum Halten und Retten. Es sind arbeitsmedizinische Untersuchungen für alle Beschäftigten vorgeschrieben. Die vorgesehenen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind auf die jeweils vorkommenden Gefahrenstoffe auszurichten.

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